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Anmerkung zur Rekordordnung:

Anträge für die Rekordliste müssen schriftlich beim Landessportleiter eingereicht werden. Wichtig sind u.a. folgende Punkte:

1. In der Rekordliste werden nur Ergebnisse aufgenommen, die auf Meisterschaften des BVNW erzielt wurden. Mannschaftsrekorde werden in der Rekordliste nicht geführt.

2. Rekordergebnisse von Turnieren müssen zur Anerkennung wie folgt eingereicht werden:

a. schriftliche Einreichung vom Bogensportler, Verein oder Bogensportabteilung des Vereins, in der der Bogensportler Mitglied ist und den Rekord erzielt hat

b. unter Vorlage des unterschriebenen (auch digital) Antragsformulars und dem vom anwesenden Kampfrichter schriftlich bestätigten Schusszettels. Hierbei wird der Name und die Lizenznummer des Kampfrichters auf der Rückseite eingetragen.

c. Einreichung zur Bestätigung innerhalb eines Monats nach dem Turnier beim BVNW-Rekordbeauftragten, oder vom Landessportleiter